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TradingBrothers Blog

Bundesrat kippt Verlustverrechnungsbeschränkung – Ein Wendepunkt für Trader und Kapitalanleger

Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt und damit eine tiefgreifende Änderung im Steuerrecht beschlossen: Die lang umstrittene Verlustverrechnungsbeschränkung wurde aufgehoben. Diese Entscheidung markiert einen Wendepunkt für Kapitalanleger und Trader, die sich in den letzten Jahren an die restriktiven Regelungen gezwungenermaßen anpassen mussten.

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*Justitia hat  m Bundesrat die privaten Anlegervon der Verlustverrechnungsbeschränkung erlöst

Hintergrund: Warum die Verlustverrechnungsbeschränkung verfassungswidrig war

Die Verlustverrechnungsbeschränkung wurde 2020 eingeführt und sorgte bei Kapitalanlegern für erhebliche Einschränkungen. Olaf Scholz war damalig Finanzminister. Verluste aus Wertpapiergeschäften konnten nur begrenzt mit Gewinnen verrechnet werden. Besonders gravierend war die Begrenzung bei Termingeschäften, bei denen der Verlustausgleich auf 20.000 Euro pro Jahr gedeckelt war. Übersteigende Verluste mussten ins Folgejahr vorgetragen werden, was vielen Anlegern die Möglichkeit nahm, ihre Verluste vollständig auszugleichen - viele wurden bei der Einkommensteuererklärung kalt erwischt!

Diese Regelung wurde von Steuerexperten und Betroffenen heftig kritisiert. Der Bundesfinanzhof hatte bereits Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit geäußert, und die Bundesregierung sah sich zunehmend Klagen ausgesetzt. Um einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zuvorzukommen, wurde die Regelung nun aufgehoben.

Solange die Tinte des Bundespräsidenten, der die Gesetzesänderung als letzte Instanz freigeben muss, noch nicht getrocknet ist, besteht theoretisch die Möglichkeit, dass das Gesetz doch nicht in Kraft tritt – jedoch ist dies äußerst unwahrscheinlich.

Auswirkungen auf Trader und Kapitalanleger mit GmbH

In den letzten Jahren haben viele Trader auf die Verlustverrechnungsbeschränkung reagiert, indem sie eine GmbH gründeten. Innerhalb einer Kapitalgesellschaft konnten Verluste aus Kapitalanlagen in vollem Umfang angerechnet werden. Dieser Umweg verursachte für viele Menschen hohe Kosten und brachte bürokratischen Aufwand mit sich:

  • Gründungskosten: Die Errichtung einer GmbH erfordert einen Notar, eine Eintragung ins Handelsregister und oft einen Steuerberater.
  • Laufende Kosten: Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Verwaltung verursachen regelmäßige finanzielle Belastungen.
  • Zeitaufwand: Die Führung einer GmbH erfordert ein erhebliches Maß an Organisation und Zeit, die Trader nun als unnötigen Aufwand empfinden könnten.

Mit der Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung stehen viele Trader nun vor der Frage: Was tun mit der GmbH? Die Rückkehr zum privaten Handel erscheint attraktiv, allerdings ist eine Auflösung der GmbH ebenfalls mit Kosten und rechtlichen Hürden verbunden. Die Anwälte, Steuerberater und Notare in unserem Land werden die Einnahmen für Firmengründungen verkraften. Doch was steht privaten Anlegern mit einer - unnötig eröffneten - Trading GmbH zu?

Rückerstattungen und Entschädigungen

Ein weiterer spannender Punkt ist die Frage, ob es zu Rückzahlungen oder Entschädigungen kommt - die Spatzen pfeifen es von den Dächern. Anleger, die in den vergangenen Jahren Verluste nicht oder nur begrenzt verrechnen konnten, könnten theoretisch Ansprüche geltend machen. Die genauen Regelungen dazu sind jedoch noch unklar und Schwanken zwischen steuerlicher Erstattung und historischer Panne hin und her. Wann eine Lösung von der Bundesregierung in den kommenden Monaten präzisiert wird, ist in der aktuellen Lage nicht abzusehen. Erste Gerichtsurteile könnten hier für Klarheit sorgen. 

Fazit: Ein Neustart für Kapitalanleger 

Die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung ist ein wichtiger Schritt, um das Steuerrecht für Anleger gerechter zu gestalten. Gleichzeitig zeigt die Entscheidung, wie unberechenbar steuerpolitische Maßnahmen sein können. Viele Trader und Kapitalanleger, die sich in den letzten Jahren aufwendigen Anpassungen unterzogen haben, stehen nun mit einer GmbH da, die sie möglicherweise nicht mehr brauchen. Dafür lebt der Traum von der Strandvilla in der Südsee wieder auf. Die Wegzugsbesteuerung sollte nun kein Hinderniss mehr sein, den Schritt ins Ausland zu wagen.

Für die Zukunft bleibt abzuwarten, wie die Regierung die Umstellung weiter umsetzt und ob Entschädigungen für vergangene Verluste erfolgen. Klar ist jedoch: Die Entscheidung des Bundesrats markiert das Ende eines steuerpolitischen Irrwegs – und bietet für private Trader die Chance auf einen Neustart im "Steuerparadies Deutschland".

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